Mitmachen

Hast du Lust, mal bei uns vorbeizuschauen und die Pfadfinderei auszuprobieren? Supergerne! Doch da nicht in jeder Gruppe unbegrenzt Platz ist, haben wir eine Warteliste für alle Neugierigen und Schnuppermäuler

„Bitte warten, der nächste freie Platz wird umgehend für euch reserviert.“ Natürlich klingt das jetzt wie eine willkürliche Bandansage, doch sie hat einen guten Grund: Wir wollen den Kindern eine angenehme Atmosphäre bieten, um eine konstante Gruppendynamik zu entwickeln. Das geht leider nur, wenn wir die Gruppen für das Leitungsteam händelbar halten.

Schickt also bitte eine E-Mail mit dem vollständigen Namen des Kindes und dem Geburtsdatum an mitmachen@dpsg-xanten.de Wir melden uns dann bei euch.

Mitmachen als Leiter

Du bist schon Erwachsen und willst trotzdem bei uns mitmachen? Sehr gut, Unterstützung in der Leiterrunde können wir immer gebrauchen. Melde dich dazu auch einfach unter kontakt@dpsg-xanten.de und wir laden dich zur nächsten Leiterrunde zum Kennenlernen ein. Wir sind offen für Quereinsteiger, also keine Scheu falls ihr bisher keine Erfahrungen in der Kinder- und Jugendarbeit habt, wir leiten euch gern an.

Informationen zur Mitgliedschaft in der DPSG

(Jeweils die Überschrift anklicken)

Mitglied in der DPSG…


… wird man in dem Stamm vor Ort. Ab 7 Jahren können Mädchen und Jungen Mitglied der Wölflingsstufe in der DPSG werden. Das pfadfinderische Leben findet in vier Altersstufen statt: Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe. Im Alter von 20 Jahren endet die Zugehörigkeit zur Roverstufe. Darüber hinaus können Erwachsene als Leitungskräfte, im Vorstand oder als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Mitglied der DPSG sein. Die Anmeldung erfolgt beim Vorstand bzw. Leitungsteam vor Ort. Durch die „Namentliche Mitgliedermeldung“ (NaMi) wird jedes Mitglied auch an den Bundesverband gemeldet, ist entsprechend über diesen versichert und erhält unsere Verbandszeitschrift mittendrin, die viermal im Jahr erscheint.


Der Mitgliedsbeitrag der DPSG…


… setzt sich zusammen aus dem Bundesbeitrag und einem Beitrag des jeweiligen Stammes. Der Bundesbeitrag Beträgt zurzeit 39,50€ pro Jahr und Mitglied.


Mitgliedsbeitrag mit Familienermäßigung…


Der Mitgliedsbeitrag mit Familienermäßigung beträgt seit dem 1. Januar 2012 26,40 € pro Jahr und pro Mitglied. Für die Berechnung der Familienermäßigung sind zwei Kriterien festgelegt:

  • Die Mitglieder müssen in einem Haushalt leben (nicht nur im gleichen Haus);
  • Sie müssen zu einer Familie gehören (Wohngemeinschaften gehören nicht dazu). Die Familienermäßigung wird allen Mitgliedern einer Familie gewährt.


Mitgliedsbeitrag mit Sozialermäßigung…


Der Mitgliedsbeitrag mit Sozialermäßigung beträgt 13,80 € pro Jahr und Mitglied. Zur Gewährung der Sozialermäßigung muss ein formloser Antrag auf Beitragsermäßigung aus sozialen Gründen vom zuständigen Vorstand über die Diözesanleitung an das Bundesamt (Mitgliederservice) gestellt werden. Der Antrag muss den Namen des Mitgliedes und eine kurze Begründung enthalten.


Mitgliedsbeiträge bei uns im Stamm Xanten…


Bei uns sind die Beiträge (also Bundesbeitrag + Stammesbeitrag) festgesetzt auf:

Normaler Mitgliedbeitrag: 50€

Familienbeitrag: 40€

Beitrag mit Sozialermäßigung: 13,80€


Stiftungseuro…


Mitglieder, die sich für die jährliche Zustiftung eines Euros an die Stiftung Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg (Stiftungseuro) entscheiden, zahlen einen um einen Euro reduzierten Beitrag. Die Bundesversammlung empfiehlt allen Mitgliedern, sich für den Stiftungseuro zu entscheiden.


Bundesbeitrag…


Der Bundesbeitrag wird derzeit halbjährlich (Januar/Juli) berechnet. Die Beiträge werden jeweils zu Beginn des Halbjahres durch die jeweilige Gruppierung an den Bundesverband abgeführt. Mitglieder, die in den ersten vier Monaten eines Halbjahres neu eintreten, sind für dieses Halbjahr beitragspflichtig. Erfolgt der Eintritt in den letzten beiden Monaten eines Halbjahres, beginnt die Beitragspflicht mit dem kommenden Halbjahr. Für den Rest des laufenden Halbjahres besteht der Versicherungsschutz ohne Beitragszahlung nur bei Meldung in der verbandlichen Datenbank „NaMi“. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des laufenden Halbjahresbeitrages, wenn die Mitgliedschaft im laufenden Halbjahr beendet wird. Ob eine Rückerstattung des Beitrages durch den Stamm an das ausscheidende Mitglied beziehungsweise an die Eltern erfolgt, ist individuell vor Ort zu regeln.


Welche Leistungen werden durch den Mitgliedsbeitrag für die Verbandsmitglieder erbracht? …


Der Mitgliedsbeitrag macht es möglich, folgende Leistungen für die Verbandsmitglieder zu erbringen:

  • Grund-Haftpflicht- und Grund-Unfallversicherung für Mitglieder sowie Grund- Strafrechtsschutzversicherung für Leitungskräfte;
  • Mitgliedermagazin „mittendrin“ im Direktversand an die Mitglieder;
  • Mitgliedsbeiträge an die Weltorganisation der Pfadfinderbewegung (WOSM) und an die Europaebene, die Internationale Katholische Konferenz (ICCS) sowie an den Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ);
  • Beitragsrückerstattung an die Diözesanverbände (die diese teilweise wiederum an Bezirke weiterleiten);
  • Aktivitäten, wie Ausbildungskurse, Bundesveranstaltungen; die Arbeit der Stufen, Fachbereiche und des Bundesvorstandes;
  • Unterhaltung der Bundesstelle in Neuss (Betriebs-, Sach-, Verwaltungskosten);
  • Zuschuss an das Bundeszentrum Westernohe, das verbandlichen Gruppen für Zeltlager und Tagungen zur Verfügung steht.